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Vermögen übertragen

Versicherungen im Erbfall

Im Erbfall gibt es viele Dinge zu regeln. Die Hinterbliebenen müssen sich zum Beispiel um die Versicherungen des Verstorbenen kümmern. Einige Versicherungsverträge erlöschen automatisch im Todesfall. Einige können auf die Erben übertragen werden; dafür gibt es bestimmte Fristen.

Wenn Sie Ihren Angehörigen diese Formalitäten erleichtern wollen, sollten Sie rechtzeitig Ihre Versicherungsverträge ordnen und einen „Krisenplan“ mit Anweisungen, was bei den einzelnen Versicherungen zu tun ist, aufstellen. Für unsere Kunden fügen wir alle wichtigen Unterlagen in einem Finanzordner zusammen; außerdem unterstützen wir bei den notwendigen Formalitäten mit Versicherungen und Banken im Erbfall.

Was im Fall des Todes des Versicherten zu tun ist und welche Bedingungen konkret in Ihrem Fall gelten, entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen in Ihren Versicherungsverträgen.

Es gibt aber einige Faustregeln für die wichtigsten Versicherungen, die wir Ihnen in Kürze hier nennen. Über weitere Versicherungen wie private Haftpflicht-, Hausrat-, Kfz-, Wohngebäude- oder Rechtsschutzversicherung informieren wir Sie gern.

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