Vermögen übertragen
Versicherungen im Erbfall
Im Erbfall gibt es viele Dinge zu regeln. Die Hinterbliebenen müssen sich zum Beispiel um die Versicherungen des Verstorbenen kümmern. Einige Versicherungsverträge erlöschen automatisch im Todesfall. Einige können auf die Erben übertragen werden; dafür gibt es bestimmte Fristen.
Wenn Sie Ihren Angehörigen diese Formalitäten erleichtern wollen, sollten Sie rechtzeitig Ihre Versicherungsverträge ordnen und einen „Krisenplan“ mit Anweisungen, was bei den einzelnen Versicherungen zu tun ist, aufstellen. Für unsere Kunden fügen wir alle wichtigen Unterlagen in einem Finanzordner zusammen; außerdem unterstützen wir bei den notwendigen Formalitäten mit Versicherungen und Banken im Erbfall.
Was im Fall des Todes des Versicherten zu tun ist und welche Bedingungen konkret in Ihrem Fall gelten, entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen in Ihren Versicherungsverträgen.
Es gibt aber einige Faustregeln für die wichtigsten Versicherungen, die wir Ihnen in Kürze hier nennen. Über weitere Versicherungen wie private Haftpflicht-, Hausrat-, Kfz-, Wohngebäude- oder Rechtsschutzversicherung informieren wir Sie gern.
- Krankenversicherung: Ob gesetzliche oder private Krankenversicherung – sie endet, wenn der Versicherte stirbt. Sind Angehörige mit versichert, können sie den Vertrag fortführen und müssen dies innerhalb von zwei Monaten der Versicherungsgesellschaft mitteilen.
- Lebensversicherung: Ganz gleich, ob es sich um eine Kapital- oder Risikolebensversicherung handelt, wird die Todesfall-Leistung in der Regel mit dem Tod des Versicherten fällig. Die bezugsberechtigte Person bekommt die Versicherungssumme und muss den Eintritt des Todes in einer Frist zwischen 24 und 72 Stunden (je nach Versicherungsgesellschaft) melden. Ist niemand benannt, geht die Versicherungssumme in den allgemeinen Nachlass und damit an die Erben. Wenn der Verstorbene nur Beiträge gezahlt hat aber eine andere Person versichert war, so kann jemand anderes die Beiträge weiter zahlen.
- Private Unfallversicherung: Der Vertrag endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Ist zum Beispiel ein Kind mit versichert, so wird die Versicherung beitragsfrei bis zur Volljährigkeit des Kindes weitergeführt. War zusätzlich eine Todesfall-Leistung vereinbart und ein Unfall die Todesursache, so steht der bezugsberechtigten Person die Todesfallsumme zu. Die Meldefrist bei der Versicherung beträgt 48 Stunden.