Vermögen übertragen
Selbst bestimmen können, was mit Ihrem Vermögen passiert – das ist den meisten Menschen ein wichtiges Anliegen. Um so entscheidender ist es, dass Sie schon zu Lebzeiten alles regeln, um Ihr „Hab und Gut“ auf die folgende Generation zu übertragen. Oder Sie sorgen dafür, dass Ihr Vermögen für einen bestimmten Zweck eingesetzt wird, zum Beispiel in einer Stiftung.
Bei der Vermögensübertragung zu Lebzeiten spielen oft emotionale Gründe eine große Rolle: Die Kinder unterstützen, deren Freude daran erleben können. Aber auch finanziell gibt es gute Gründe: Die Beteiligten sparen Erbschaftssteuer; neben dem Ausschöpfen von Freibeträgen gibt es im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht weitere interessante Wege der Vermögensübertragung.
Ganz gleich, welchen Weg Sie wählen: Sie sollten dabei auch an sich denken. So können Sie zum Beispiel Schenkungen rückgängig machen oder Verträge so gestalten, dass sie Regelungen bezüglich Überschuldung, Tod oder Scheidung enthalten. Auch Wohnrecht, Nießbrauch und Rente lassen sich regeln.
Besonders wichtig ist die rechtzeitige Regelung der Vermögensübertragung für Unternehmer. Zum einen sind private und unternehmerische Altersvorsorge oft miteinander verknüpft, zum anderen geht es um die Existenz eines Betriebs und seiner Mitarbeiter.
Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Vermögen zu übertragen, sind die folgenden Punkte eine Hilfe für Sie:
Erbfolge Erbschafts- und Schenkungssteuer (mit Steuertabelle)