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Vermögen übertragen

Vermögensübertragung rückgängig machen

Sie haben Ihre Kinder oder andere Ihnen nahe stehende Personen schon zu Lebzeiten mit Teilen Ihres Vermögens bedacht? Doch dann haben Sie diese Vermögensübertragung bereut?

Es gibt viele Gründe, warum Sie eine Schenkung oder die Regelung aus einem Übergabevertrag rückgängig machen möchten. Zum Beispiel die Angst, in einer persönlichen Notlage keine Finanzpolster zu haben oder der Undank von Beschenkten, die sich nun plötzlich nicht mehr um Sie kümmern.

Gestalten Sie deshalb Ihre Schenkung oder Übergabeverträge so, dass sie im Falle von Überschuldung, Scheidung oder Tod klare Regelungen treffen. Das vermeidet Streit. Sichern Sie außerdem Ihre eigenen Interessen ab etwa zu Wohnrecht, Nießbrauch oder zur Zahlung eine regelmäßigen Rente.

Dazu einige Beispiele:

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