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Verlust der Arbeitskraft/Gesundheit

Unfall

Bei bleibenden gesundheitlichen Schäden aufgrund eines Unfalls zahlt Ihnen eine Berufsunfähigkeitsversicherung – die ja bei normalen Erkrankungen einspringt – leider nichts. Im Versicherungsdeutsch gilt als Unfall, „wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“.

Die meisten Menschen sind über die gesetzliche Unfallversicherung am Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin versichert. Aber: Die meisten Unfälle passieren im Haushalt und in der Freizeit.

Eine private Unfallversicherung zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft und zur finanziellen Sicherung der Familie ist also sinnvoll und schließt eine wichtige Lücke in Ihrer Absicherungsstrategie.

Die private Unfallversicherung zahlt in der Regel, wenn ein bleibender Schaden innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist. Die Höhe der Zahlung, die meistens in einer Summer erfolgt, hängt vom Grad der Behinderung ab. Sinnvoll ist dies, weil zum Beispiel eine Behinderung größere Umbauten in Ihrem Haus notwendig macht. Aber es kann auch zur monatlichen Rentenzahlung kommen.

Besonders wichtig ist eine Unfallversicherung auch für Kinder.

Interessant zu wissen: Im Alter steigt das Unfallrisiko. Hier gibt es schon spezielle Anbieter, die Unfallvorsorge mit Pflegerente kombinieren, etwa für Sofortleistungen aufgrund einer Oberschenkel- und/oder Oberarmbruchs. Oder bei so genannten Ausschlüssen wie etwa Bewusstseinsstörungen: Hier zahlt die private Unfallversicherung normalerweise nämlich nicht! Zum Teil haben Versicherungen auch Altersgrenzen für bestimmte Versicherungsleistungen.

Es lohnt sich für Sie, hier im „Anbieterdschungel“ genauer hinzusehen. Adviva als unabhängiger Finanzberater hat den Marktüberblick und kennt das oft zitierte Kleingedruckte in Versicherungsverträgen.

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