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Erhöhter Kapitalbedarf altersbedingt

Pflege

Auf fremde Hilfe angewiesen sein? Über die eigene Lebensweise nicht mehr selbst bestimmen können? Das ist für viele Menschen eine Vorstellung, mit der sie sich nur schwer anfreunden können. Tatsache ist, dass wir alle immer älter werden und auch immer mehr dafür tun, unsere Gesundheit möglichst lang zu bewahren.

Was für die Generation der Großeltern oder Eltern noch galt, nämlich die Betreuung in der (Groß)familie auch im Alter und im Pflegefall, gilt heute kaum noch. Die Angehörigen können oft die notwendige und aufwändige Pflege gar nicht leisten.

Die öffentliche Diskussion um die Pflegeversicherung fördert Schritt für Schritt zu Tage, wie groß das Loch in der staatlichen Sozialkasse wirklich ist. Und was das für jeden einzelnen Bürger bedeutet. Und was oft erst die intensivere Beschäftigung mit dem Thema Pflege zeigt – welche teilweise existenziellen Folgen dies für die Angehörigen hat.

Professionelle Pflege kostet Geld. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur eine geringe Grundversorgung ab. Alles Weitere müssen Sie aus der eigenen Tasche zahlen. Und leider gilt: Gute Pflege ist sehr teuer. Wenn Ihr eigenes, über Jahre aufgebautes Vermögen für die Pflege dann aufgebraucht ist, sind Ihr Partner und die Kinder zur Zahlung der Unterhaltskosten verpflichtet. Die finanziellen Folgen für die Familie können sehr weit reichend sein.

Die Pflegeversicherung prüft den Grad der Pflegebedürftigkeit. Etwas verkürzt dargestellt kann man folgende Stufen unterscheiden:

Pflegestufe 1: 

Bedarf an Hilfe mindestens 1,5 Stunden pro Tag

Pflegestufe 2:

Bedarf an Hilfe mindestens 3 Stunden pro Tag

Pflegestufe 3:

Bedarf an Hilfe mindestens 5 Stunden pro Tag, „rund um die Uhr“

Die aktuellen Leistungen der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung sowie die Differenz zwischen Pflegekosten und gesetzlichen Leistungen finden Sie hier.

Sowohl gesetzlich als auch privat Krankenversicherte sind zugleich Mitglied in der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung. Gesetzlich Versicherte zahlen einen Prozentsatz vom Bruttogehalt, die privaten Pflegeversicherer erheben einen risikogerechten Beitrag. Sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte können Pflegezusatzversicherungen (zum Beispiel Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung) vereinbaren.

PS-PF-0492