Verlust der Arbeitskraft/Gesundheit
Patientenverfügung
Zur Vorsorge zählt für uns nicht nur, die finanzielle Situation rechtzeitig mit Ihnen zu planen und die wichtigsten Risiken zu mindern. Es gibt Tabuthemen, die gern verdrängt werden. Gelöst sind sie dadurch aber nicht.
Genau so wie wir das Übertragen Ihres Vermögens im Erbfall ansprechen, zählt nach unserem Verständnis auch die Auseinandersetzung mit einer gesundheitlichen Situation dazu, in der Sie nicht mehr Herr der Lage sind und Ihren Willen nicht mehr frei äußern können. Zum Beispiel, wenn Sie ein Schlaganfall, andere körperliche Gebrechen oder eine schwere Erkrankung mit der Folge des Wachkomas daran hindern, zu sprechen oder zu schreiben.
Was steht in einer Patientenverfügung? Alles, was Ihre medizinische Behandlung regelt. Die Erklärung Ihres Willens zu Schmerztherapie, dem Ablehnen lebensverlängernder Maßnahmen oder Ähnliches kann Ärzte und Angehörige bei schwierigen Entscheidungen unterstützen. Sie sollten jedoch wissen, dass Ihr erklärter Wille in der Patientenverfügung nicht verpflichtend für den Arzt ist.
Wichtig: Die Patientenverfügung ist schriftlich verfasst, handschriftlich mit Unterschrift, Ausstellungsort und –datum versehen und wird regelmäßig aktualisiert.
Genau wie bei einem Testament ist es dringend geraten, dass Sie einen Notar zu Rate ziehen.
Wertvolle Hinweise und Formulierungshilfen finden Sie zum Beispiel auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Justiz www.bmj.bund.de. Textbausteine und grundlegende Informationen sind dort abrufbar.