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Vermögenssicherung für Unternehmer

Betriebliche Altersvorsorge im Insolvenzfall

Kommt es zur Insolvenz, so sind die Versorgungsansprüche und –anwartschaften –wie es im Fachjargon heißt – im Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) gesichert. Alle Arbeitgeber mit sicherungspflichtigen Maßnahmen der betrieblichen Altersvorsorge sind hier Pflichtmitglieder und zahlen einen jährlichen Beitrag. Dies betrifft Direktzusagen, Unterstützungskassen, Pensionsfonds und beliehene Direktversicherungen.

Geht ein Unternehmen in die Insolvenz, so gewährleistet der PSVaG, dass laufende Renten weitergezahlt und unverfallbare Anwartschaften im Leistungsfall auch tatsächlich bedient werden.

Über das Haftungsrisiko des Unternehmers in der betrieblichen Altersvorsorge können Sie sich hier informieren.

Was unternehmerisch tätige Menschen tun sollten, um ihre eigene Altersvorsorge zu schützen, erfahren Sie hier.

PS-PF-0492