Adviva

EU-Vermittlerrichtlinie

und EU-Gesetzestext als Download

Am 22. Mai 2007 trat die so genannte EU-Vermittlerrichtlinie in Deutschland in Kraft. Damit hat die Bundesregierung die EU-Vorgabe in ein nationales Vermittlergesetz umgesetzt.

Warum ist das für Sie als Kunde der Adviva Finanzberatung interessant?

Sinn der Richtlinie ist es unter anderem, den Verbraucherschutz bei der Vermittlung von Finanzprodukten und bei der Finanzberatung zu stärken.

Das führt zu deutlich höheren Qualitätsanforderungen an die Finanzvermittler und Finanzberater. Konkret betrifft dies zum Beispiel den Beratungsprozess, die Qualifikation der Finanzberater, die Auswahl bzw. das Research von Produkten und den Umfang der Dokumentationspflicht gegenüber den Kunden.

Gut zu wissen, dass Adviva die Anforderungen der EU-Vermittlerrichtlinie bereits seit Jahren erfüllt.

Schauen Sie sich unseren Beratungsprozess und unser Team an, oder fragen Sie unsere Kunden.

Wenn Sie es ganz genau wissen möchten, finden Sie hier den

Text der EU-Vemittlerrichtlinie.