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Vermögen übertragen



Das neue Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht Allgemeiner Freibetrag in €
bis 2008 ab 2009
Ehegatte 307.000 500.000
eingetr. gleichgeschl. Lebenspartner 5.200 500.000
Kinder, Stiefkinder 205.000 400.000
Enkel, wenn dessen Eltern verstorben sind 205.000 400.000
Enkel, Urenkel 51.200 200.000
Eltern Erbfall: 51.200
Schenkung: 10.300
Erbfall: 100.000
Schenkung: 20.000
Großeltern Erbfall: 51.200
Schenkung: 10.300
Erbfall: 100.000
Schenkung: 20.000
Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern 10.300 20.000
Geschwister 10.300 20.000
Nichten, Neffen 10.300 20.000
Geschiedener Ehegatte 10.300 20.000
Alle anderen, auch der Lebenspartner 5.200 20.000

Stand: Dezember 2008

Anmerkung:
Werden bei eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern die Freibeträge überschritten, fallen, je nach Höhe des Vermögens, hohe Steuersätze an, da die Personen in Steuerklasse III eingeordnet sind.
PS-PF-0492