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Vermögen übertragen

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Der Staat erbt immer mit. Vererbtes oder geschenktes Vermögen wird besteuert und zwar größere Vermögen prozentual mehr als kleinere.

Auch was vererbt wird, spielt eine Rolle bei der Besteuerung (Geld, Hausrat oder Betriebsvermögen).

Ehepartner und nächste Verwandte zahlen durch höhere Freibeträge weniger Steuern als entfernte Verwandte und andere „Dritte“. Wichtig zu wissen: Das Steuerrecht sieht auch nichteheliche Lebenspartner als solche „Dritte“!

Wie hoch die aktuellen Freibeträge für Erbschafts- und Schenkungssteuer sind, erfahren Sie hier.

Das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht bietet neben Freibeträgen weitere Möglichkeiten der steuerfreien Übertragung von Vermögensteilen. Einige Beispiele:

Es lohnt sich auf jeden Fall, durch eine gut geplante Vermögensübertragung zu Lebzeiten die Steuerlast deutlich zu mindern.

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