Vermögen übertragen
Erbfolge
Was ist gesetzlich und was können Sie selbst steuern
Kinder stehen in der Erbfolge in Deutschland an erster Stelle. Der Ehepartner bekommt die Hälfte des Vermögens, wenn die Ehe als so genannte Zugewinngemeinschaft (dies ist der Regelfall) geführt wurde. Sind keine Abkömmlinge – das sind Kinder, Enkel oder Urenkel – da, so erben die Eltern. Wenn diese bereits verstorben sind, erben die Geschwister als „Erben zweiter Ordnung“.
Kinder und Ehepartner erben auf jeden Fall, sie haben einen Anspruch auf einen Pflichtteil, auch wenn laut dem Testament ein Alleinerbe eingesetzt ist; dieser muss dem Pflichtteilanspruch nachkommen.
Das Erbrecht ist komplex. Fest steht jedoch, dass der Streit ums Erbe in Deutschland häufig vor Gericht endet. Die Folge: hohe Prozesskosten, hohe Erbschaftssteuern und am Ende spürbare Vermögensverluste.
Um Streit und Vermögensminderung zu vermeiden, sollten Sie als Erblasser frühzeitig Ihr Erbe durch ein Testament regeln. So lassen sich viele durch die gesetzliche Erbfolge verursachten Ungerechtigkeiten vermeiden. Sie können denen Ihr Vermögen zukommen lassen, die Ihnen nahe stehen.
Eine weitere, dem Testament gleichberechtigte Möglichkeit, ist der notariell beurkundete Erbvertrag.
Wenn Sie Angehörigen, zum Beispiel Ihren Kindern, bereits zu Lebzeiten Vermögensteile übertragen wollen, können Sie dies mit einem Übergabevertrag oder mit einem Schenkungsvertrag tun. Häufig benötigen etwa Kinder die finanzielle Unterstützung zum Beispiel beim Erwerb einer Immobilie oder für eine Existenzgründung ja schon früher als der Erbfall eintritt.
Was für Sie bei der Vermögensübertragung oder Schenkung wichtig ist – auch wenn Sie diesen Schritt vielleicht rückgängig machen möchten - finden Sie hier.
Wie auch immer Sie die Übertragung Ihres Vermögens als Erbe gestalten möchten – tun Sie es rechtzeitig, und ziehen Sie Ihre Berater wie Anwalt, Steuerberater oder Notar hinzu. Als Finanzberater dürfen wir keine Rechtsberatung leisten, wir verfügen jedoch über ein Netzwerk erfahrener Spezialisten.